NUTZUNGSBEDINGUNGEN
FÜR DAS BESTELLSYSTEM
Die Agentur liefert dem Kunden eine Webseite, die es dem Kunden ermöglicht, seine Leistungen online gegenüber Dritten anzubieten und dabei seinen Internetauftritt eigenverantwortlich zu gestalten.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung und Überlassung einer Website mit enthaltenem Webshop sowie die Einräumung der Nutzungsrechte hieran (nachfolgend „Website“). Die Erstellung und Überlassung der Webseite umfasst auch die Implementierung von vom Kunden bereitgestellten Inhalten.
(2) Der Kunde hat daneben das Optionsrecht, zusätzlich zur Erstellung und Überlassung einer Webseite mit enthaltenem Webshop durch einseitige schriftliche Erklärung eine über das Betriebssystem Android auf mobilen Endgeräten funktionierende Benachrichtigungs-App im Sinne des § 8 dieser Vereinbarung (nachfolgend: „NOTIFIKATIONS-APP“) und/oder eine Software für ein Frondend-Bestellterminal für das kontaktlose Entgegennehmen von Bestellungen in den Geschäftsräumen des Kunden im Sinne des § 8 dieser Vereinbarung (nachfolgend: „FRONTEND-TERMINAL“) zu erwerben. Der Kunde muss zur Ausübung dieser Option ausdrücklich in Schriftform der Agentur mitteilen, ob er die Option „NOTIFIKATIONS-APP“ und/oder die Option „FRONTEND-TERMINAL“ ausübt.
(3) Gegenstand dieses Vertrages ist nicht die Überlassung von Server-Speicherplatz in den Serveranlagen der Agentur oder in fremden Servern (Web Hosting), die Pflege der Website oder die Beschaffung bzw. Anmeldung und Registrierung einer Internet Domain. Die Agentur schuldet auch nicht das Einstellen der Website in das Word Wide Web.
§ 2 Leistungen der Agentur Bereich „Website und Webshop“
(1) Die Agentur entwickelt und überlässt die in § 1 beschriebene Website für den Kunden, welche über einen Webshop verfügt und stellt sie in betriebsbereitem Zustand dem Kunden zur Verfügung. Funktionalität und technische Einsatzbedingungen der Website richten sich in erster Linie nach der Beschreibung der Benutzerdokumentation und ergänzend nach den nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Auf der Website kann der Kunde gegenüber Dritten (nachfolgend: „Endkunden“) Produkte, insbesondere zubereitete Speisen und Getränke zum Erwerb in der Form anbieten, dass die Endkunden diese Produkte auf der Website zum Verzehr in den Räumlichkeiten des Kunden und/oder zur Abholung beim Kunden und/oder zur Lieferung bestellen können (nachfolgend: „Webshop-Funktion“).
(3) Im Rahmen der Webshop-Funktion können die Endkunden die Produkte des Kunden auf der Website auswählen und einem digitalen Warenkorb hinzufügen und hierdurch Kaufverträge mit dem Kunden abschließen.
(4) Soweit zwischen den Parteien ausdrücklich und mindestens in Textform das Zusatzmodul „Tischreservierung“ vereinbart wurde, erstellt die Agentur auf der Website ein Formular, in welchem Endkunden beim Kunden in dessen Räumlichkeiten bzw. in seinem Gastronomiebetrieb einen Tisch zum Verzehr von Speisen und Getränke reservieren können.
(5) Auf der Website werden folgende Zahlungsarten, mit welchen Endkunden gegenüber dem Kunden ihre Bestellungen bezahlen können, intergiert:
(a) Zahlung vor Ort beim Kunden mittels EC-Karte oder Bar
(b) Zahlung per PayPal
(c) Zahlung per Sofortüberweisung über das SumUp-Portal
Im Fall von Buchst. (b) und (c) erfolgt die Durchführung bzw. Abwicklung der Zahlung über den jeweiligen Drittanbieter, ohne dass die Agentur bzw. die Website hierauf Einfluss nehmen kann.
(6) Die Agentur erstellt für den Kunden ein sog. Admin-Dashboard, in welchem der Kunde als Administrator der Website hinterlegt wird und allgemeine Angaben und Daten auf der Website – wie z.B. die E-Mail-Adresse zum Empfangen von Bestellungen, den E-Mail-Server und die Datenbankverbindung eigenständig anpassen kann. Über dieses Dashboard kann der Kunde das Bestellportal vorübergehend deaktivieren oder nur die Lieferung deaktivieren, sowie Zahlungsmethoden aktivieren und deaktivieren.
§ 3 Leistungen/Bedingungen bei Ausübung der Option
„NOTIFIKATIONS-APP“
(1) Macht der Kunde von seinem Optionsrecht „NOTIFIKATIONS-APP“ gem. § 1 Abs. 2 Gebrauch, wird die Agentur neben der Webseite auch eine Notifikations- bzw. Benachrichtigungs-App (nachfolgend als „App“ bezeichnet) für den Kunden für das Betriebssystem Android ab der Version 11 inklusive der erforderlichen Benutzerdokumentation zur Verfügung stelle NOTIFIKATIONS-APP betitelten ANLAGE 2 dargestellten Funktionen zur Verfügung stellen.
(2) Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der Vergütung das nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die App nach den Maßgaben des § 3 Abs. 3 und 4 zu nutzen. Das Recht gilt für die Einzelnutzung auf einem Computer und darf gleichzeitig von nur einer Person ausgeübt werden. Sollte der Kunde die App in einem Computernetzwerk einsetzen, verpflichtet er sich, eine zeitgleiche Mehrfachnutzung vorbehaltlich einer Zustimmung der Agentur technisch wirksam zu unterbinden.
(3) Der Kunde darf die App im Umfang von § 3 Abs. 1 installieren, in den Arbeitsspeicher laden und bestimmungsgemäß verwenden. Der Kunde ist außerdem berechtigt, eine zur Gewährleistung der künftigen Nutzung erforderliche Sicherungskopie zu erstellen; er hat diese als solche zu kennzeichnen und einen Urheberrechtsvermerk anzubringen. Der Kunde ist nur unter den Voraussetzungen von §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG berechtigt, die App zu vervielfältigen und zu dekompilieren.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die App zu vermieten und/oder unterzulizenzieren, drahtgebunden oder drahtlos wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen oder sie Dritten in anderer Weise zur Verfügung zu stellen. Nicht Dritte in diesem Sinn sind Angestellte im Geschäftsbetrieb des Kunden und Personen, die der Kunde einsetzt, um die bestimmungsgemäße Verwendung sicherzustellen.
(5) Im Übrigen gelten die §§ 5 – 13 dieses Vertrages.
§ 4 Leistungen der Agentur bei Ausübung der Option
„FRONTEND-TERMINAL“
(1) Macht der Kunde von seinem Optionsrecht „FRONTEND-TERMINAL“ nach den Maßregeln des § 1 Abs. 2 für den Erwerb einer Software für ein Frondend-Bestellterminal für das kontaktlose Entgegennehmen von Bestellungen in den Geschäftsräumen des Kunden geltend, wird die Agentur dem Kunden neben der Webseite eine Software in betriebsbereitem Zustand per Download mit den in der als FUNKTIONSBESCHREIBUNG FRONTEND-TERMINAL zur Verfügung stellen.
(2) Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der Vergütung das nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die App nach den Maßgaben des § 3 Abs. 3 und 4 zu nutzen. Das Recht gilt für die Einzelnutzung auf einem Computer und darf gleichzeitig von nur einer Person ausgeübt werden.
Sollte der Kunde die App in einem Computernetzwerk einsetzen, verpflichtet er sich, eine zeitgleiche Mehrfachnutzung vorbehaltlich einer Zustimmung der Agentur technisch wirksam zu unterbinden
(3) Im Übrigen geltend die §§ 5 -13 dieses Vertrages.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Für die für den Internetzugang notwendigen Hardware- und Softwarevoraussetzungen hat der Kunde selbst auf eigene Kosten zu sorgen.
(2) Der Kunde ist für die Einstellung der Website im Internet und der Anmeldung und Registrierung einer entsprechenden Domain selbst und auf eigene Kosten verantwortlich. Die Agentur erfüllt ihre Leistungspflichten mit Überlassung der Website, sodass diese im Internet veröffentlicht werden kann.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Betrieb und Nutzung der Website oder Teilen hiervon, sämtliche für diese Nutzung geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Seitens der Agentur erfolgt keine rechtliche Prüfung, ob die Inhalte der Website oder Teile davon bei Veröffentlichung im Internet und beim Betrieb den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Kunde hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass insbesondere
(a) Bestimmungen der DSGVO und des TTDSG (z.B. Nutzung von Cookies, Datentransfers an Dritte, Einsatz von externen Skripten)
(b) gesetzliche Pflichtangaben für im Fernabsatz geschlossene Verträge
(c) Vorgaben zur Pflicht der Einbindung eines rechtskonformen Impressums auf der Website
(d) sowie Vorgaben der PAngV und/oder dem einschlägigen Lebensmittelrecht (z.B. die Angabe eines Grundpreises oder die Auflistung von in Lebensmitteln enthaltenen Allergenen)
(e) steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere bezüglich der Erfassung von über die Webseite getätigten Bestellungen für die Finanzverwaltung,
beim Betrieb der Website eingehalten werden.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Die Agentur räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website einschließlich der Benutzerdokumentation zu nutzen. Hiervon umfasst ist das Recht, die der Website zu Grunde liegende Software zur Pflege eines eigenen Webauftritts zu nutzen und diesen Webauftritt mit einer Webshop-Funktion im Internet Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde hat das Recht, die Webseite zu bearbeiten, zu vervielfältigen, umzugestalten, zu vertreiben sowie in jeder anderen Form zu benutzen.
(2) Der Agentur bleibt es erlaubt, die Website mit einem Hinweis auf die Urheberstellung zu versehen. Die Agentur ist auch berechtigt, den Kunden als Vertragspartner auf ihrer eigenen Website aufzuführen.
(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte gem. Abs. 1 erfolgt aufschiebend bedingt mit vollständiger Bezahlung der Vergütung gem. § 7 dieses Vertrages.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.
(2) Die Agentur gewährleistet, dass die Website und die Benutzerdokumentation die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und dass der Nutzung durch den Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang im Land des Ersterwerbs der Website keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die Agentur haftet nicht für Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und entgegenstehende Rechte, die auf einem vertragswidrigen Einsatz oder unbefugten Änderungen durch den Kunden oder Dritten beruhen.
(3) Die Agentur hat das Wahlrecht, ob er einem Mangel im Wege der Nachbesserung oder Nachlieferung abhilft. Dies gilt entsprechend für Rechtsmängel. Als Nachbesserung gilt auch, wenn die Agentur dem Kunden vorübergehende Lösungen zur Verfügung stellt, sofern diese den Mangel beheben. Gleiches gilt, wenn der Mangel durch eine abweichende Nutzung der Website umgangen werden kann, sofern der Kunde die Website weiterhin zumutbar nutzen kann. Der Kunde ist verpflichtet, die Website in einem neuen Zustand zu übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen für den Kunden führt. Die Nachbesserung schließt, soweit erforderlich, die Anpassung der Benutzerdokumentation ein.
(4) Der Kunde kann erst nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen von dem Vertrag zurücktreten oder Minderung der Vergütung sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde der Agentur nach einem fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch erfolglos schriftlich zur Mangelbeseitigung in einem angemessenen Zeitraum aufgefordert und dabei darauf hingewiesen hat, andernfalls seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte auszuüben.
(5) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme gewährleistungsrechtlicher Schadenersatzansprüche beträgt 12 Monate. Die Verjährung beginnt mit der Zurverfügungstellung der Website einschließlich der Zugangsdaten durch die Agentur. Die Verjährungsfrist von 12 Monaten bzw. der Ausschluss der Gewährleistung gelten nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines von der Agentur zu vertretenen Mangels aus vorsätzlichem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, gestützt wird. Unbeschadet dessen haftet die Agentur nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Haftung
(1) Die Agentur ist für Inhalte, die der Kunde bereitgestellt hat, nicht verantwortlich. Sie ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(2) Die Agentur haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des
Vertragszweckes notwendig ist.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Agentur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(4) Soweit die Agentur dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf die Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Webseite ist, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Waren typischerweise zu erwarten sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Absätze 3 und 4 gilt auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(6) Soweit die Agentur technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht ausdrücklich zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
§ 9 Subunternehmer
Die Agentur ist zum Einsatz von Subunternehmern zur Erbringung ihrer Leistungspflichten berechtigt.
§ 10 Rechte Dritter
Die Agentur sichert zu, dass der Ausübung der dem Kunden durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit die Agentur für die Erstellung der Webseite von Dritten entwickelte Basistechnologie oder Software benutzt, sichert die Agentur zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der in § 5 genannten Rechte an der Basistechnologie und der von der Agentur im Übrigen für die Erstellung der Webseite benutzten Software berechtigt zu sein.
§ 11 Rücktritt
Im Falle des Rücktritts hat der Kunde alle zur Erfüllung dieses Kaufvertrages von der Verkäuferin erhaltenen Gegenstände zurückzugeben. Erhaltene Software, insbesondere die Notifikations-App sowie die Software für das Frontend-Terminal, ist unverzüglich dauerhaft zu deinstallieren. Die Deinstallationspflicht erfasst alle auf der Grundlage dieses Vertrages überlassene Software (einschließlich Software, die im Rahmen der Nacherfüllung, beispielsweise durch Updates oder eine weitere Version, überlassen wurde.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Nürnberg.